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Aufnahmeverfahren


Voraussetzungen für den Übertritt
Der Übertritt in eine Kantonsschule erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Während eines Schuljahres werden Lernende nur aufgenommen, wenn besondere Gründe vorliegen. Für fremdsprachige Lernende, Neuzuzüger, Gäste sowie Interessierte für die Maturitätsschule für Erwachsene gelten besondere Bestimmungen.


Die Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich in der Wahl ihrer Schule frei. Die Dienststelle Gymnasialbildung behält sich allerdings vor, Zuweisungen an eine andere Kantonsschule vorzunehmen, falls an einem Schulstandort das erwünschte Angebot nicht in der erforderlichen Form oder im erforderlichen Umfang bereitgestellt werden kann.


Langzeitgymnasium
Im Kanton Luzern nehmen alle Lernenden ab der 5. Primarklasse automatisch am Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I teil. Die Klassenlehrpersonen orientieren im ersten Semester der 5. Primarklasse über das Verfahren. Die Gymnasien führen ebenfalls Orientierungen durch.


Der Übertritt in das sechsjährige Langzeitgymnasium erfolgt in der Regel nach der 6. Primarklasse. Die Klassenlehrperson und die Erziehungsberechtigten entscheiden nach dem ersten Semester der 6. Primarklasse. Eine erste Meldung erfolgt bis Ende Januar, die definitive Anmeldung bis spätestens 15. März durch die Klassenlehrperson an die betreffende Kantonsschule. Es findet keine Aufnahmeprüfung statt.


Voraussetzungen:
Richtwert 5,2 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Mensch und Umwelt.
Die ersten drei Schuljahre des Langzeitgymnasiums sind Teil der obligatorischen Schulzeit. Lernende, die in einen Schultyp der Sekundarstufe I aufgenommen worden sind, haben grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres in diesem Schultyp.


Kurzzeitgymnasium
Der Übertritt ins vierjährige Kurzzeitgymnasium erfolgt je nach Eignung und persönlicher Laufbahnwahl nach der 2. oder 3. Klasse Sekundarstufe I Niveau A. Die Klassenlehrpersonen der Sekundarstufe I orientieren im 1. Semester der 1. Klasse über das Verfahren. Die Gymnasien führen ebenfalls Orientierungen durch.  


Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 15. März durch die Schulleitung der abgebenden Schule an die Schulleitung der gewählten Kantonsschule. Es findet keine Aufnahmeprüfung statt.


Voraussetzungen:
Getrennte Sekundarstufe I:
Niveau A: Gesamtnotendurchschnitt 4,7 am Ende des 1. Semesters in der 2. respektive in der 3. Sekundarklasse.


Kooperative Sekundarstufe I:
3 Fächer im Niveau A; dabei keine Note unter 4,5
1 Fach im Niveau B; Note mindestens 5,0
Durchschnitt aus Geschichte, Geografie und Naturlehre: mindestens 4,8


Integrierte Sekundarstufe I:
4 Fächer im Niveau A; dabei keine Note unter 4,5
1 Fach im Niveau B; Note mindestens 5,0
Durchschnitt aus Geschichte und Geografie: mindestens 4,8


Link zum Rechtstext

Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule